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Baugenehmigung Zollhafen Mainz
Die Baugenehmigung für das Projekt Wohn- und Boardinghouse „Hafenallee 1 Mainz“ ist da! Der Prototyp, der für den Schallschutz notwendigen „Kastenfenster“, ist freigegeben. Wir freuen uns besonders über diese Schritte in die Realisierung!
Eine hohe Regelungsdichte und enge Festsetzungen aufgrund von Lärm- und Feinstaubimmissionen waren bereits im Bebauungsplan enthalten und mussten im Wettbewerbsverfahren berücksichtigt werden. Als besondere Schallschutzmaßnahme war die Planung mit „Kastenfenstern“ Voraussetzung für den Entwurf des Wohn- und Boardinghouses.
Die Aufenthaltsräume der Wohnungen sind entweder nur ohne zu öffnende Fenster zu planen oder mit Fenstern, die durch eine Schallschutzmaßnahme nach dem Prinzip der Zweischaligkeit funktionieren. Das „Kastenfenster“ mit feststehender Verglasung dient als bauliche Maßnahme vor dem zu öffnenden Fenster bei gleichzeitiger natürlicher Belüftung durch seitlich angeordnete Schallschutzlamellen.
Die Kastenfensterkonstruktion musste vorab als Prototyp gebaut werden und auf dem Prüfstand bestehen. Die Prüfbescheinigung ist fester Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.
Visualisierungen: MA Architekten (vormals Cyrus Moser Architekten)
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